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RVG Anpassung in 2021

Die Reform der RVG ist beschlossen – Anhebung der Anwaltsgebühren seit dem 01.01.2021

Im September 2020 wurde vom Kabinett ein Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die Gebühren für Anwälte angehoben werden sollen. Eine Anpassung ist auch für Dolmetscher und Sachverständige vorgesehen. Außerdem ist eine Erhöhung der Entschädigung für Zeuginnen und Zeugen und der Gerichtskosten enthalten.

Lange strittig

Während DAV und BRAK die Gebührenerhöhung begrüßten, forderten die Länder die RVG-Reform erst im Jahr 2023 durchzuführen. Die Haushalte der Länder seien durch die Mehrausgaben bedingt durch die Coronakrise ohnehin schon stark belastet.

Für den DAV hingegen stand fest, dass die Anpassung dringend notwendig sei, da die Gebühren für Anwälte zuletzt 2013 erhöht wurden.

Entscheidungen im Bundesrat und Bundestag

Anfang November vergangenen Jahres begannen die Beratungen im Bundestag. Am 27.November wurde die Anpassung schließlich einstimmig beschlossen. Und auch der Bundesrat stimmte am 16. Dezember zu.

Am 21.Dezember wurde das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 29. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet.

Am 01.Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Sicherheit gewährleistet

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wird die wirtschaftliche Grundlage von Kanzleien gesichert. Höhere Sachkosten von Anwältinnen und Anwälten wie für Kanzleiraummiete, Büromaterialien oder für Mitarbeitergehälter sollen mit der Erhöhung ausgeglichen werden.

Besonders wichtig ist es für strukturschwächere Regionen. Es hilft allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu qualifizierter und professioneller Rechtsberatung zu ermöglichen.

Um für ausreichend qualifizierte Sachverständige und Dolmetscher zu sorgen, sind Vergütungssätze erhöht worden. Sie sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden sein.

Außerdem soll mit der Anpassung der Gebühren die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen, Richter, Zeuginnen und Zeugen ebenfalls angemessen erhöht werden.

Höhere Kosten

Verbunden mit der Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren sind höhere Staatsausgaben in Rechtssachen, sowie erhöhte Sach- und Personalkosten der Justiz. Aus diesem Grund werden auch Gerichtsgebühren angepasst werden.

Rechtanwaltsgebühren sowie Gerichtsgebühren sind weitgehend im zehn Prozent gestiegen, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 Prozent.

LAS und das RVG

Derzeit bereiten wir ein Update für die LAS Gebührenabrechnung vor, welches die Änderungen der RVG aufgreift. Auf die Verfügbarkeit werden wir im Newsletter hinweisen.

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