Blog

Arbeitszeiterfassung – 4 einfache Tipps für Unternehmen

 

Die Arbeitszeiterfassung – Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsaussichten für Unternehmen

Die neue Realität der Arbeitszeiterfassung

Für Arbeitgeber steht das Thema Arbeitszeiterfassung aktuell im Mittelpunkt vieler Diskussionen.

Bereits am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: „Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat.“ (AZ 1 ABR 22/21).

Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen aller Größen und Branchen.

Aktueller Stand und geplante gesetzliche Regelungen

Obwohl ein konkretes Gesetz zur Umsetzung noch fehlt, besteht bereits grundsätzlich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser ist jedoch, obwohl schon aus 2023, noch in der Beratungsphase.

Der Entwurf sieht vor, dass Beginn und Ende sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen. Die Erfassung soll täglich und in elektronischer Form erfolgen.

Vorgesehen ist aber, dass es Übergangsfristen für die Umstellung auf die elektronische Erfassung geben soll. Je nach Unternehmensgröße sollen diese Zeiten zwischen einem und fünf Jahren variieren:

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden: 1 Jahr
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden: 2 Jahre
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden: 5 Jahre

Ganz wegfallen soll die Pflicht für die elektronische Erfassung für Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitenden.

Vertrauensarbeitszeit

Noch offen ist die Verpflichtung zur elektronischen Erfassung für Unternehmen, in denen Vertrauensarbeitszeit gilt.
Es wird vermutet, dass dieses Modell auch in Zukunft erhalten bleibt. Beschäftigte sollen also weiterhin die Möglichkeit haben, Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Allerdings darf die gesetzlich geregelte Stundenanzahl nicht überschritten und Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden. Hier reicht dann jedoch ein Stundenzettel o.ä.

Empfehlungen für Unternehmen

Es gibt einige Empfehlungen, wie Unternehmen sich auf die Verpflichtung vorbereiten sollten:

  1. Den aktuellen Stand im Unternehmen prüfen: Welche Methoden zur Arbeitszeiterfassung nutzen Sie und sind diese konform mit den zu erwartenden Anforderungen.
  2. Digitalisierung: Die Investition in eine Software, die zu Ihrem Unternehmen passt und auch in Zukunft flexibel und anpassbar ist.
  3. Informationen weitergeben: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die bevorstehenden Änderungen und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen werden.
  4. Flexibel bleiben: Da sich die gesetzlichen Vorgaben weiterhin ändern können, müssen Sie flexibel auf Änderungen reagieren können.

Auch wenn es noch dauern kann, ist klar: Es wird eine gesetzliche Regelung kommen, die die Verpflichtung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung regelt. Wer sich frühzeitig damit befasst und ein entsprechendes System einführt, ist gut aufgestellt, wenn es so weit ist.