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Banken führen ab Oktober 2025 Empfänger-IBAN-Abgleich ein – Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen

Die Überprüfung von Kontoinhaber und IBAN wird ab dem 9. Oktober 2025 SEPA-Überweisungen in der EU Pflicht. Banken gleichen zukünftig automatisch ab, ob bei der Überweisung der angegebene Name zum tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN passt. Diese „Verification of Payee" (VoP) soll vor falschen Zahlungen und Betrug schützen.

Was bedeutet das konkret?

In Zukunft muss der Name des Zahlungsempfängers ohne Abweichungen mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Tippfehler im Namen oder eine unterschiedliche Schreibweise haben künftig Folgen. Unmittelbar nach dem Einreichen einer Sepa-Überweisung prüfen Banken die Daten auf die Übereinstimmung. Mit einem Ampelsystem wird das Ergebnis angezeigt:

Grün (Match) – Die Daten stimmen vollständig überein und die Überweisung kann durchgeführt werden.

Gelb (Close Match) – Es gibt kleinere Abweichungen in den Daten, der Zahlende kann selbst entscheiden, ob die Überweisung ausgeführt werden soll oder die Daten korrigiert werden.

Rot (No Match) – Die Bank gibt eine Warnung aus, die Angaben müssen korrigiert werden. Die Überweisung kann jedoch auf eigenes Risiko dennoch ausgeführt werden.

Hierbei kann die Entscheidung, in welchem Rahmen die Abweichungen mit gelb oder rot bewertet werden, von Bank zu Bank variieren.

Wer haftet bei Falschüberweisungen?

Grundsätzlich haftet die Bank für die Richtigkeit der VoP.

Bei einer Falschüberweisung, bei der die VoP mit grün bewertet wurde, haftet die Bank.

Bei Falschüberweisungen, die mit mit gelb oder rot bewertet wurden und dennoch freigegeben wurden, haftet der Zahlende.

Worauf Unternehmen in Zukunft achten sollten

  • Stammdaten jetzt aktualisieren und auch zukünftig regelmäßig prüfen.
  • Bei Kunden und Dienstleistern auf exakt übereinstimmende Angaben von Kontoinhaber und IBAN achten.
  • In Rechnungsvorlagen und Abrechnungssystemen Namen und IBAN identisch pflegen

Passive VoP

Auch für die passive VoP, also wenn Sie der Zahlungsempfänger sind, ist es wichtig, dass auch Ihre Daten übereinstimmen. Sollten Überweisungen von der Bank mit gelb oder rot bewertet werden, erhalten Sie Ihre Zahlungen möglicherweise verspätet.

LAS Update

Gerade bei der E-Rechnung ist es wichtig, dass die Angaben im System aktuell und korrekt geschrieben sind. Aktuell arbeiten wir an einem Update, das die Möglichkeit bietet, den Kontoinhaber in die xml-Anlage der E-Rechnung einzusetzen. Das Update wird in Kürze verfügbar sein.

Bilder erstellt mit Perplexity